„Ich bin Tagesmutter/Tagesvater!

Informationen für Ihre Praxis

Liebe Kindertagespflegeperson,

schön, dass Sie uns auf unserer neuen Homepage besuchen.

Hier haben wir für Sie wichtige Dokumente zum Download bereitgestellt (rechts) und ein paar häufige Fragen zusammengetragen.

Wir freuen uns, wenn Sie uns mitteilen, was Sie sich an dieser Stelle wünschen bzw. was Sie hier vermissen.

 

„Ich hätte da mal eine Frage“

FAQ

TiagR Wo bekomme ich Informationen zur Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen?

Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen = TiagR

Sie haben Interesse an der Betreuungsform TiagR?

Sie haben Räumlichkeiten, die Sie für die Betreuungsform TiagR zur Verfügung stellen können?

Bei Fragen rund um die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TiagR) ist Lisa Beier Ihre Ansprechpartnerin.
Sie erreichen Sie unter Tel. 0711 673203-66 oder per Mail: tiagr@tev-kreis-es.de.

Vernetzung Wie knüpfe ich Kontakt zu anderen Kindertagespflegepersonen?

Netzwerktreffen

Im Netzwerk können sich die Tagesmütter aus den verschiedenen Ortsteilen oder Gemeinden kennenlernen, um sich evtl. im Krankheitsfall oder Urlaub zu vertreten. Bei einer gemütlichen Runde wird aber auch allerlei besprochen (z. B. verschiedene Anträge,  Rundbriefe etc.).

Region Esslingen

Sollten Sie Interesse haben, so nehmen Sie bitte Kontakt zu der für Ihren Wohnort zuständigen Fachberatung des Tageselternvereins auf.

Netzwerktreffen für Kinderfrauen
(alle KinderbetreuerInnen aus dem Beratungsbüro Esslingen)

Ansprechpartnerin beim Tageselternverein Kreis Esslingen e.V.:
Johanna Renz, Telefon: 0711 4692427-30.

Region Kirchheim

Tageseltern-Treffen
Termin: In der Regel jeden ersten Montag im Monat, jeweils ab 20 Uhr (auch in den Ferien).
Sollte dieser Montag auf einen Feiertag fallen -> eine Woche später.

Ort: Griechisches Restaurant Ammos, Steingaustr. 15, Kirchheim u.T.

Bitte melden Sie sich vorab bei Frau Schietinger unter Telefon: 07021 49475 oder per Mail: sabine@schietinger.ch

Unfall Ein Tageskind hat einen Unfall, was ist zu tun?

Gemäß § 2 Nr. 8a SGB VII werden Kinder “während der Betreuung durch geeignete Kindertagespflegepersonen im Sinne von § 23 des SGB VIII“ in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit einbezogen.

Sie unterstehen dann, wie Kindergarten- und Schulkinder, bei Unfällen während der Betreuung sowie bei Wegeunfällen (zur und von der Kindertagespflegeperson) dem Schutz der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW).

Entscheidend ist für den Versicherungsschutz, dass das Kind durch eine i. S. d. §23 SGB VIII geeignete Kindertagespflegeperson betreut wird.

Unfälle, die eine ärztliche Behandlung erfordern, sind in Form einer Unfallanzeige innerhalb von 3 Tagen von der Kindertagespflegeperson bei der Unfallkasse zu melden.

Leichtere Verletzungen, wie Abschürfungen und Prellungen, die keiner ärztlichen Versorgung bedürfen, sind zu dokumentieren (Verbandbuch).

Falls später doch noch ein Arzt aufgesucht werden muss, ist der Unfall für den Unfallversicherungsträger klar zu dokumentieren, damit bei Spätfolgen die Behandlungskosten übernommen werden können. Die Dokumentation ist nach dem letzten Eintrag für den Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren.

Passiert einem Kind während der Kindertagespflege ein Unfall, übernimmt die Unfallkasse die Kosten für Heilbehandlungen, ggf. notwendige Rehabilitationsmaßnahmen und auch Rentenzahlungen, falls dauerhafte Gesundheitsschäden bleiben.

Krankheiten Welche Krankheiten sind meldepflichtig?

Hier gilt als Grundlage das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Cholera
Diphtherie
Enteritis furch E. coli
virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
Haemophilus influenza Typ b-Meningitis
Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
Keuchhusten
ansteckungsfähige Lungentuberkulose
Masern
Meningokokken-Infektionen
Mumps
Paratyphus
Typhus
Pest
Poliomyelitis
Scabies (Krätze)
Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen
Shigellose
Typhus abdominalis
Virushepatitis A oder E
Windpocken

Ab wann darf ein Tageskind nach Erkrankung wieder in die Betreuung kommen?

Hier gibt es keine grundsätzliche Regelung. Sie können sich bei der Wiederaufnahme des Tageskindes, nach ansteckender oder fiebriger Erkrankung, an den Wiederzulassungskriterien des Robert-Koch-Institutes orientieren.

Es ist sinnvoll diesbezüglich vor Betreuungsbeginn mit den Eltern ins Gespräch zu gehen und entsprechende Punkte ggfs. im Betreuungsvertrag festzuhalten.

Steuern Wohin kann ich mich wenden, wenn es um das Thema Steuern geht?

Der Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. unterhält eine Kooperation mit der Bracher & Krenz Steuerberatungsgesellschaft.
Diese wird allen Mitgliedern – sowohl Kindertagespflegepersonen als auch abgebenden Eltern – angeboten.

Weitere Details finden Sie auch in unserem Infoblatt Mitgliedschaft (rechts).

Links Wo finde ich Links zu wichtigen Informationen?

Allgemeine Informationen


Bildungsträger

Die hier aufgeführten Links sollen eine Hilfestellung bei der Suche nach weiteren Informationen zum Thema Kindertagespflege sein. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und übernehmen keine Gewähr für die Inhalte fremder Seiten.

„Ich möchte Kontakt aufnehmen!“

AnsprechparternInnen

In sechs Beratungsbüros informieren Sie sozialpädagogische Mitarbeiterinnen rund um die Kindertagespflege und vermitteln maßgeschneiderte Betreuungsangebote, die auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten sind. Einfach Kommune anklicken!

Ihr Kontakt zur Geschäftsstelle