Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson
Für die verantwortungsvolle Tätigkeit der Kindertagespflegeperson sollten Sie eine geeignete Persönlichkeit sein und Freude am Umgang und an der Förderung von Kindern haben. Sie nehmen an unseren Qualifizierungskursen teil, besuchen regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder und beantragen eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt nach § 43 SGB VIII. Die Geeignetheit Ihrer Wohnung überprüfen wir im Rahmen eines Hausbesuchs.
Sie sind selbständig tätig und können selbst über den zeitlichen Umfang Ihres Tagespflegeangebotes entscheiden.