Betreuung im Haushalt der Eltern
Eine Tagespflegeperson, die zu den Kindern nach Hause kommt, nennen wir Kinderfrau oder Kinderbetreuer.
Wir vermitteln Kinderfrauen, die an unserem Qualifizierungsprogramm sowie an Erste-Hilfe-Kursen für Säuglinge und Kleinkinder teilnehmen und von uns als geeignet betrachtet werden.
Arbeitsverhältnis
Die Kinderfrau ist Angestellte im Haushalt der Personensorgeberechtigten. Die Eltern erstellen eine Tätigkeitsbeschreibung und schließen einen Arbeitsvertrag mit der Kinderfrau.
Wir beraten Sie gerne zu den Details.
Vertragsgestaltung
Einen Mustervertrag erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin.
Versicherung
Sie sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Beginn Ihrer Tätigkeit bei der Unfallver-sicherung zu melden. Die Erstattung des Beitrages können Sie beim Landkreis beantragen.
Finanzierung
Eltern können beim Landratsamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und werden abhängig von der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren an den Kosten beteiligt.