Betreuung im Haushalt der Eltern
Kinderfrauen sind von den Eltern angestellt und betreuen in deren Haushalt. Eltern und Kinderfrau schließen einen Arbeitsvertrag.
Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege des Jugendamtes nach § 43 SGB VIII ist Voraussetzung. Die Kinderfrauen haben eine spezielle Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts absolviert und bilden sich praxisbegleitend weiter.
Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses werden vorausgesetzt.