Betreuung im Haushalt der Eltern

Kinderfrauen sind von den Eltern angestellt und betreuen in deren Haushalt. Eltern und Kinderfrau schließen einen Arbeitsvertrag.

Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege des Jugendamtes nach § 43 SGB VIII ist Voraussetzung. Die Kinderfrauen haben eine spezielle Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts absolviert und bilden sich praxisbegleitend weiter.

Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses werden vorausgesetzt.

29 TEV Flyer KF Seite 1

              

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