„Ich bin Tagesmutter/Tagesvater!“
Informationen für Ihre Praxis
Liebe Kindertagespflegeperson,
schön, dass Sie uns auf unserer neuen Homepage besuchen.
Hier haben wir für Sie wichtige Dokumente zum Download bereitgestellt (rechts) und ein paar häufige Fragen zusammengetragen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns mitteilen, was Sie sich an dieser Stelle wünschen bzw. was Sie hier vermissen.
„Ich hätte da mal eine Frage“
FAQ
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen = TiagR
Sie haben Interesse an der Betreuungsform TiagR?
Sie haben Räumlichkeiten, die Sie für die Betreuungsform TiagR zur Verfügung stellen können?
Bei Fragen rund um die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TiagR) ist Lisa Beier Ihre Ansprechpartnerin.
Sie erreichen Sie unter Tel. 0711 673203-66 oder per Mail: tiagr@tev-kreis-es.de.
Liebe Kindertagespflegepersonen,
durch die Erweiterung des § 8a auf die Kindertagespflege Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII), § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ergeben sich einige Änderungen für Sie als Kindertagespflegepersonen. Im Folgenden möchten wir auf diese Änderungen näher eingehen.
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Stand 25.11.2022
Liebe Kindertagespflegepersonen,
ich freue mich sehr, allen Kindertagespflegepersonen nun die Dokumentation zum Fachtag am 19.11.2022 zur Verfügung stellen zu können.
Warum geht die Dokumentation allen (auch Nicht-Teilnehmenden am Fachtag) zu? Wir haben uns deshalb dazu entschieden, da viele am Termin nicht teilnehmen konnten bzw. kurzfristig absagen mussten.
Die Teilnahmebescheinigung geht allen Teilnehmenden am Fachtag postalisch zu.
Bei weiteren Fragen zur Erarbeitung des Schutzkonzepts nutzen Sie weiterhin gerne die Videos von Frau Baumann unter Schutzkonzept - Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. (tev-kreis-es.de) -> siehe Auflistung vom 15.09.2022.
Zudem natürlich auch die Arbeitshilfe des Rahmenschutzkonzepts unter: LKR-ES_Rahmenschutz-Kindertagespflege (landkreis-esslingen.de
Falls darüber hinaus noch Fragen vorhanden sein sollten können Sie sich gerne an Ihre Fachberatung des TEV und an Ihre Sachbearbeitung des SG 322 des Kreisjugendamtes wenden. Beim Kreisjugendamt für Sie zuständig sind:
TiagR: Frau Baumann baumann.kristine@LRA-ES.de Tel. 0711 3902-42895 und Frau Mangold mangold.leila@LRA-ES.de Tel. 0711 3902-44267
TPPs mit Anfangsbuchstabe des Nachnamens:
A-I: Frau Mögle moegle.jennifer@LRA-ES.de Tel. 0711 3902-42876
J-R: Frau Müller mueller.lisa@LRA-ES.de Tel. 0711 3902-44153
S-Z: Frau Weiland weiland.sabrina@LRA-ES.de Tel. 0711 3902-43269
Bitte haben Sie etwas Geduld bei Ihren Anfragen, da die Kolleginnen aufgrund Außendienstterminen nicht immer vor dem Telefon sitzen.
Wir hoffen nun, Ihnen eine gute Bearbeitungsmöglichkeit für Ihr Schutzkonzept zur Verfügung gestellt zu haben und freuen uns auf Ihre Ergebnisse.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Rau
Landratsamt Esslingen
SG 322 – Fachberatung Kindertagesbetreuung
Sachgebietsleitung
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3902-42922
Telefax 0711 3902-52922
rau.heike@LRA-ES.de
www.landkreis-esslingen.de
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Stand: 13.10.2022
Liebe Kindertagespflegepersonen,
für Sie veranstaltete der Tageselternverein Esslingen e. V. und das Kreisjugendamt – Fachberatung Kindertagesbetreuung eine Onlineveranstaltung am 11.10.2022, um Ihnen anhand der einzelnen Kapitel der Broschüre Rahmenschutzkonzept für die Kindertagespflege Informationen darüber zu geben, wie Sie Ihr eigenes Schutzkonzept erstellen.
Weitere Inhalte der Veranstaltung waren:
• Beantwortung Ihrer Fragen rund um das Thema Schutzkonzept
• Kinderfrauen
• Weitere Hilfestellungen beim Erstellen des Schutzkonzepts.
Über den nachfolgenden Videolink können Sie sich den aufgezeichneten Infoabend anschauen: https://youtu.be/p-v5wLE_RIA
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Stand 15.09.2022
Liebe Kindertagespflegepersonen,
um Sie bei der Erstellung des Schutzkonzepts weiter zu unterstützen, wurden neue Videoclips aufgezeichnet:
Schutzkonzept Teil 1 – Einführung https://youtu.be/eCLyw8XU5cs
Schutzkonzept Teil 2 - Potential und Risikoanalyse https://youtu.be/rYmWoc8IkV4
Schutzkonzept Teil 3 – Verhaltenskodex https://youtu.be/f9xeWOf5ITY
Schutzkonzept Teil 4 – Partizipation https://youtu.be/tLZDiDEs1Z4
Schutzkonzept Teil 5 – Beschwerdeverfahren https://youtu.be/ArNhKtVcgug
Schutzkonzept Teil 6 - Sexualpädagogisches Konzept https://youtu.be/370EE7VWK5o
Schutzkonzept Teil 7 - Aufklärung und Rehabilitation https://youtu.be/AI41X7dBbc4
Schutzkonzept Teil 8 – Kinderfrauen https://youtu.be/7912oOILAuM
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Stand: 15.06.2022
Liebe Kindertagespflegepersonen,
wir haben die zweiten FAQs zum Thema Schutzkonzept für Sie aufgezeichnet. Anbei Ihre Fragen sowie der Link zum Video mit den Antworten:
- Muss die Potential-/Risikoanalyse auch ins Konzept oder dient diese nur als Arbeitshilfe?
- Welches Führungszeugnis benötigt eine "Vorleseoma" und gibt es hierzu einen Vordruck? Welchen Umfang muss das Konzept haben, also Seitenanzahl, Schriftgröße usw.? Erlöscht die PE wenn Konzept nicht rechtzeitig eingeht und ich bekomme dann kein Geld mehr oder falls das Konzept nicht ausreicht, dem LRA nicht genügt? Welche Bereiche sind ausführlich zu bearbeiten gibt es hierzu Vorgaben? Wer genau benötigt ein poliz. Führungszeugnis der zu mir kommt genau, gibts hier Vorgaben?
- Wie gehe ich mit dem Datenschutz um? Darf ich mit Dritten über das Kind reden? Muss das Schutzkonzept Bestandteil des Betreuungsvertrages werden? Wenn ja, wird darin festgehalten, dass im Falle von Verdachtsmomenten sich Rat eingeholt werden darf? Darf ich mit der Fachkraft vom Tageselternverein reden?
- Umfang des Schutzkonzeptes; Seitenanzahl.
- Aufbau/ Gliederung; Welches Thema muss rein? Welche Bereiche?
- Anleitung gut, aber gibt es noch nicht den roten Faden zur konkreten Erstellung des Schutzkonzeptes! Inwieweit darf es individuell ausgearbeitet sein?
- Große Unsicherheit: Was ist das Ziel? Welche Rolle spielt die TM? Welche zusätzlichen Aufgaben kommen auf uns zu? Wann ist der Zeitpunkt um zu handeln? Was ist meine Verantwortung?
- Datenschutz: Darf ich Bilder von Verdachtsmomenten machen und verschicken?
- Wie schütze ich mich?
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Stand: 07.04.2022
Liebe Kindertagespflegepersonen,
wir haben die ersten FAQs zum Thema Schutzkonzept für Sie aufgezeichnet. Anbei Ihre Fragen sowie der Link zum Video mit den Antworten:
- Wir haben also bis zum 21.02.23 Zeit das Schutzkonzept zu schreiben. Kann man hierbei auch "durchfallen"? Was passiert, wenn Frau Baumann mit dem Schutzkonzept der Tagesmutter nicht einverstanden ist? bzw. wesentliche Eigenschaften fehlen? Wird der Tagesmutter dann die Pflegeerlaubnis entzogen?
- In der Potential- und Risikoanalyse soll offenbar auch auf Unfallgefahren hingewiesen werden. In den weiteren Kapiteln geht es aber nur um die Vermeidung von bzw. den Umfang mit "Übergriffen"... Inwieweit ist Unfallprävention Teil des Schutzkonzepts?
- Wenn man gemeinsam eine TiagR hat, reicht ein Schutzkonzept aus? Also ein gemeinsames erstellten Konzept mit der Kollegin? Oder muss jeder seinen eigenen erstellen
- Wenn ein TPP in anderen geeigneten Räumen betreut und aber auch zu Hause bedarf es dann 1 Konzept für beide Betreuungsräume?
- Pausierende Kinderfrau/Kindertagespflegeperson: -Muss eine pausierende Kinderfrau/TPP die Vereinbarung jetzt unterschreiben oder reicht es dann, wenn sie beabsichtigt ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen? -Wenn Sie es jetzt unterschreibt- muss Sie das Konzept innerhalb eines Jahres vorlegen, obwohl sie nicht tätig wird? -Macht es Sinn ein Kinderschutzkonzept zu erstellen ohne Kinder, Räume, Nachbarn und Familienangehörige? -Verliert die Kinderfrau/TPP die PE, wenn sie nicht unterschreibt? -Verliert die Kinderfrau/TPP die PE, wenn sie unterschreibt aber innerhalb eines Jahres noch kein Schutzkonzept vorlegt?
- Es gibt eine inhaltliche Vorgabe, das heißt, dass alle Punkte bearbeitet sein müssen. Irgendwie wurde das in der Auftaktveranstaltung meines Erachtens anders kommuniziert, oder habe ich da was falsch verstanden?
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Stand: 16.12.2021
Für Sie zur Information veranstaltete der Tageselternverein Esslingen e. V. und das Kreisjugendamt – Fachberatung Kindertagesbetreuung eine digitale Informationsveranstaltung am 16.12.2021. Über den nachfolgenden Videolink können Sie sich den aufgezeichneten Infoabend anschauen: https://youtu.be/t8xuoYDKceA
Wir möchten Ihnen kurz einen schriftlichen Überblick über die gesetzliche Veränderung verschaffen:
1.) Vereinbarungen zum Schutzauftrag
In § 8a, Sozialgesetzbuch ist festgelegt worden, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Kindertagespflegepersonen Vereinbarungen zum
Schutzauftrag schließen muss.
… (5) In Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass diese bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind sind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
Was bedeutet diese Vereinbarung für Sie als Tagespflegeperson? Welche Rechte, aber auch Pflichten ergeben sich daraus?
2.) Schutzkonzepte für die Kindertagespflege
Aus der Verpflichtung zur Vereinbarung mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe ergibt sich auch die Notwendigkeit zum Erstellen eines Kinderschutzkonzeptes für Ihre Kindertagespflegestelle.
Wie erstellen Sie ein solches Schutzkonzept? Was gehört in ein Schutzkonzept? An wen können Sie sich bei Fragen wenden?
Diese und alle weiteren Fragen, wurden an der Informationsveranstaltung am 16.12.2021 beantwortet. https://youtu.be/t8xuoYDKceA
Das Rahmenschutzkonzept für die Kindertagespflege steht für Sie zum Download bereit. Bitte klicken Sie hier.
Ein letzter Kurs der Anschlussqualifizierung startet im November 2024. Bei Interesse melden Sie sich gern bei Ihrer zuständigen Fachberaterin oder unter qualifizierung@tev-kreis-es.de.
Weitere Informationen zu Kurs 10 der Anschlussqualifizierung finden Sie hier.
Netzwerktreffen
Im Netzwerk können sich die Tagesmütter aus den verschiedenen Ortsteilen oder Gemeinden kennenlernen, um sich evtl. im Krankheitsfall oder Urlaub zu vertreten. Bei einer gemütlichen Runde wird aber auch allerlei besprochen (z. B. verschiedene Anträge, Rundbriefe etc.).
Region Esslingen
Sollten Sie Interesse haben, so nehmen Sie bitte Kontakt zu der für Ihren Wohnort zuständigen Fachberatung des Tageselternvereins auf.
Netzwerktreffen für Kinderfrauen
(alle KinderbetreuerInnen aus dem Beratungsbüro Esslingen)
Ansprechpartnerin beim Tageselternverein Kreis Esslingen e.V.:
Johanna Renz, Telefon: 0711 4692427-30.
Region Kirchheim
Tageseltern-Treffen
Termin: In der Regel jeden ersten Montag im Monat, jeweils ab 20 Uhr (auch in den Ferien).
Sollte dieser Montag auf einen Feiertag fallen -> eine Woche später.
Ort: Griechisches Restaurant Ammos, Steingaustr. 15, Kirchheim u.T.
Bitte melden Sie sich vorab bei Frau Schietinger unter Telefon: 07021 49475 oder per Mail: sabine@schietinger.ch
Gemäß § 2 Nr. 8a SGB VII werden Kinder “während der Betreuung durch geeignete Kindertagespflegepersonen im Sinne von § 23 des SGB VIII“ in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit einbezogen.
Sie unterstehen dann, wie Kindergarten- und Schulkinder, bei Unfällen während der Betreuung sowie bei Wegeunfällen (zur und von der Kindertagespflegeperson) dem Schutz der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW).
Entscheidend ist für den Versicherungsschutz, dass das Kind durch eine i. S. d. §23 SGB VIII geeignete Kindertagespflegeperson betreut wird.
Unfälle, die eine ärztliche Behandlung erfordern, sind in Form einer Unfallanzeige innerhalb von 3 Tagen von der Kindertagespflegeperson bei der Unfallkasse zu melden.
Leichtere Verletzungen, wie Abschürfungen und Prellungen, die keiner ärztlichen Versorgung bedürfen, sind zu dokumentieren (Verbandbuch).
Falls später doch noch ein Arzt aufgesucht werden muss, ist der Unfall für den Unfallversicherungsträger klar zu dokumentieren, damit bei Spätfolgen die Behandlungskosten übernommen werden können. Die Dokumentation ist nach dem letzten Eintrag für den Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren.
Passiert einem Kind während der Kindertagespflege ein Unfall, übernimmt die Unfallkasse die Kosten für Heilbehandlungen, ggf. notwendige Rehabilitationsmaßnahmen und auch Rentenzahlungen, falls dauerhafte Gesundheitsschäden bleiben.
Hier gilt als Grundlage das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Cholera
Diphtherie
Enteritis furch E. coli
virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
Haemophilus influenza Typ b-Meningitis
Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
Keuchhusten
ansteckungsfähige Lungentuberkulose
Masern
Meningokokken-Infektionen
Mumps
Paratyphus
Typhus
Pest
Poliomyelitis
Scabies (Krätze)
Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen
Shigellose
Typhus abdominalis
Virushepatitis A oder E
Windpocken
Ab wann darf ein Tageskind nach Erkrankung wieder in die Betreuung kommen?
Hier gibt es keine grundsätzliche Regelung. Sie können sich bei der Wiederaufnahme des Tageskindes, nach ansteckender oder fiebriger Erkrankung, an den Wiederzulassungskriterien des Robert-Koch-Institutes orientieren.
Es ist sinnvoll diesbezüglich vor Betreuungsbeginn mit den Eltern ins Gespräch zu gehen und entsprechende Punkte ggfs. im Betreuungsvertrag festzuhalten.
Der Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. unterhält eine Kooperation mit der Bracher & Krenz Steuerberatungsgesellschaft.
Diese wird allen Mitgliedern – sowohl Kindertagespflegepersonen als auch abgebenden Eltern – angeboten.
Weitere Details finden Sie auch hier.
Allgemeine Informationen
- Landkreis Esslingen: Homepage
- Unterseiten Formulare-Merkblätter zur Wirtschaftlichen Jugendhilfe
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Frühe Chancen
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
- Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V.
- Bundesverband für Kindertagespflege e. V.
- Handbuch Kindertagespflege
- Minijobzentrale
Bildungsträger
- Esslingen: www.vhs-esslingen.de
- Filderstadt: www.fbs-filderstadt.de
- Kirchheim u.T.: www.fbs-kirchheim.de
- Leinfelden-Echterdingen: www.vhs-le.de
- Nürtingen: www.hdf-nuertingen.de
- Ostfildern: www.vhs-ostfildern.de
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