Schutzkonzept

Liebe Tagespflegepersonen,

durch die Erweiterung des § 8a auf die Kindertagespflege Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII), § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) ergeben sich einige Änderungen für Sie als Tagespflegepersonen. Im Folgenden möchten wir auf diese Änderungen näher eingehen.


Stand 25.11.2022

Liebe Kindertagespflegepersonen,

ich freue mich sehr, allen Kindertagespflegepersonen nun die Dokumentation zum Fachtag am 19.11.2022 zur Verfügung stellen zu können. 
Warum geht die Dokumentation allen (auch Nicht-Teilnehmenden am Fachtag) zu? Wir haben uns deshalb dazu entschieden, da viele am Termin nicht teilnehmen konnten bzw. kurzfristig absagen mussten.

Die Teilnahmebescheinigung geht allen Teilnehmenden am Fachtag postalisch zu.

Bei weiteren Fragen zur Erarbeitung des Schutzkonzepts nutzen Sie weiterhin gerne die Videos von Frau Baumann unter Schutzkonzept - Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. (tev-kreis-es.de)

Zudem natürlich auch die Arbeitshilfe des Rahmenschutzkonzepts unter: LKR-ES_Rahmenschutz-Kindertagespflege (landkreis-esslingen.de)

Falls darüber hinaus noch Fragen vorhanden sein sollten können Sie sich gerne an Ihre Fachberatung des TEV und an Ihre Sachbearbeitung des SG 322 des Kreisjugendamtes wenden. Beim Kreisjugendamt für Sie zuständig sind:

TiagR: Frau Baumann baumann.kristine@LRA-ES.de Tel. 0711/390242895 und Frau Mangold mangold.leila@LRA-ES.de Tel. 0711/390244267

TPPs mit Anfangsbuchstabe des Nachnamens:

A-I: Frau Mögle moegle.jennifer@LRA-ES.de Tel. 0711/390242876
J-R: Frau Müller mueller.lisa@LRA-ES.de Tel. 0711/390244153
S-Z: Frau Weiland weiland.sabrina@LRA-ES.de Tel. 0711/390243269

Bitte haben Sie etwas Geduld bei Ihren Anfragen, da die Kolleginnen aufgrund Außendienstterminen nicht immer vor dem Telefon sitzen.

Wir hoffen nun, Ihnen eine gute Bearbeitungsmöglichkeit für Ihr Schutzkonzept zur Verfügung gestellt zu haben und freuen uns auf Ihre Ergebnisse.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Rau
Landratsamt Esslingen
SG 322 – Fachberatung Kindertagesbetreuung
Sachgebietsleitung
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar

Telefon 0711 3902-42922
Telefax 0711 3902-52922

rau.heike@LRA-ES.de
www.landkreis-esslingen.de

Fachtag_Schutzkonzept

Gruppendokumentation 


Stand: 13.10.2022

Liebe Kindertagespflegepersonen,

für Sie veranstaltete der Tageselternverein Esslingen e. V. und das Kreisjugendamt – Fachberatung Kindertagesbetreuung eine Onlineveranstaltung am 11.10.2022, um Ihnen anhand der einzelnen Kapitel der Broschüre Rahmenschutzkonzept für die Kindertagespflege Informationen darüber zu geben, wie Sie Ihr eigenes Schutzkonzept erstellen.

Weitere Inhalte der Veranstaltung waren:

• Beantwortung Ihrer Fragen rund um das Thema Schutzkonzept
• Kinderfrauen
• Weitere Hilfestellungen beim Erstellen des Schutzkonzepts. 

Über den nachfolgenden Videolink können Sie sich den aufgezeichneten Infoabend anschauen: https://youtu.be/p-v5wLE_RIA


Stand 15.09.2022

Liebe Kindertagespflegepersonen,

um Sie bei der Erstellung des Schutzkonzepts weiter zu unterstützen, wurden neue Videoclips aufgezeichnet:

Schutzkonzept Teil 1 – Einführung                                    https://youtu.be/eCLyw8XU5cs

Schutzkonzept Teil 2 - Potential und Risikoanalyse          https://youtu.be/rYmWoc8IkV4

Schutzkonzept Teil 3 – Verhaltenskodex                           https://youtu.be/f9xeWOf5ITY

Schutzkonzept Teil 4 – Partizipation                                  https://youtu.be/tLZDiDEs1Z4

Schutzkonzept Teil 5 – Beschwerdeverfahren                   https://youtu.be/ArNhKtVcgug

Schutzkonzept Teil 6 - Sexualpädagogisches Konzept     https://youtu.be/370EE7VWK5o

Schutzkonzept Teil 7 - Aufklärung und Rehabilitation        https://youtu.be/AI41X7dBbc4

Schutzkonzept Teil 8 – Kinderfrauen                                  https://youtu.be/7912oOILAuM

Außerdem möchten wir Sie nochmals auf folgende Veranstaltungen 2022 hinweisen.

11.10.2022, 18 - 20 Uhr  Online Veranstaltung für alle Tagespflegepersonen- Inhalte des Schutzkonzepts und offene Fragen

19.11.2022, 09 - 13 Uhr  Fachtag zur Erstellung des Schutzkonzepts für Kinderfrauen (Walter-Schweizer-Kulturforum, Schimmelwiesenstr. 18 in Leinfelden-Echterdingen)

19.11.2022, 14 - 18 Uhr  Fachtag zur Erstellung des Schutzkonzepts für selbständige Tagespflegepersonen (Walter-Schweizer-Kulturforum, Schimmelwiesenstr. 18 in Leinfelden-Echterdingen)

Zu allen Veranstaltungen erhalten Sie noch gesonderte Einladungen.


Stand: 15.06.2022

Liebe Kindertagespflegepersonen,

wir haben die zweiten FAQs zum Thema Schutzkonzept für Sie aufgezeichnet. Anbei Ihre Fragen sowie der Link zum Video mit den Antworten:

https://youtu.be/wlkb16JgY1E

  • Muss die Potential-/Risikoanalyse auch ins Konzept oder dient diese nur als Arbeitshilfe?
  • Welches Führungszeugnis benötigt eine "Vorleseoma" und gibt es hierzu einen Vordruck? Welchen Umfang muss das Konzept haben, also Seitenanzahl, Schriftgröße usw.? Erlöscht die PE wenn Konzept nicht rechtzeitig eingeht und ich bekomme dann kein Geld mehr oder falls das Konzept nicht ausreicht, dem LRA nicht genügt? Welche Bereiche sind ausführlich zu bearbeiten gibt es hierzu Vorgaben? Wer genau benötigt ein poliz. Führungszeugnis der zu mir kommt genau, gibts hier Vorgaben?
  • Wie gehe ich mit dem Datenschutz um? Darf ich mit Dritten über das Kind reden? Muss das Schutzkonzept Bestandteil des Betreuungsvertrages werden? Wenn ja, wird darin festgehalten, dass im Falle von Verdachtsmomenten sich Rat eingeholt werden darf? Darf ich mit der Fachkraft vom Tageselternverein reden?
  • Umfang des Schutzkonzeptes; Seitenanzahl.
  • Aufbau/ Gliederung; Welches Thema muss rein? Welche Bereiche?
  • Anleitung gut, aber gibt es noch nicht den roten Faden zur konkreten Erstellung des Schutzkonzeptes! Inwieweit darf es individuell ausgearbeitet sein?
  • Große Unsicherheit: Was ist das Ziel? Welche Rolle spielt die TM? Welche zusätzlichen Aufgaben kommen auf uns zu? Wann ist der Zeitpunkt um zu handeln? Was ist meine Verantwortung?
  • Datenschutz: Darf ich Bilder von Verdachtsmomenten machen und verschicken?
  • Wie schütze ich mich?

Stand: 07.04.2022

Liebe Kindertagespflegepersonen,

wir haben die ersten FAQs zum Thema Schutzkonzept für Sie aufgezeichnet. Anbei Ihre Fragen sowie der Link zum Video mit den Antworten:

https://youtu.be/KltV_L-O3sk

  • Wir haben also bis zum 21.02.23 Zeit das Schutzkonzept zu schreiben. Kann man hierbei auch "durchfallen"? Was passiert, wenn Frau Baumann mit dem Schutzkonzept der Tagesmutter nicht einverstanden ist? bzw. wesentliche Eigenschaften fehlen? Wird der Tagesmutter dann die Pflegeerlaubnis entzogen?
  • In der Potential- und Risikoanalyse soll offenbar auch auf Unfallgefahren hingewiesen werden. In den weiteren Kapiteln geht es aber nur um die Vermeidung von bzw. den Umfang mit "Übergriffen"... Inwieweit ist Unfallprävention Teil des Schutzkonzepts?
  • Wenn man gemeinsam eine TiagR hat, reicht ein Schutzkonzept aus? Also ein gemeinsames erstellten Konzept mit der Kollegin? Oder muss jeder seinen eigenen erstellen?
  • Wenn ein TPP in anderen geeigneten Räumen betreut und aber auch zu Hause bedarf es dann 1 Konzept für beide Betreuungsräume?
  • Pausierende Kinderfrau/Kindertagespflegeperson: -Muss eine pausierende Kinderfrau/TPP die Vereinbarung jetzt unterschreiben oder reicht es dann, wenn sie beabsichtigt ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen? -Wenn Sie es jetzt unterschreibt- muss Sie das Konzept innerhalb eines Jahres vorlegen, obwohl sie nicht tätig wird? -Macht es Sinn ein Kinderschutzkonzept zu erstellen ohne Kinder, Räume, Nachbarn und Familienangehörige? -Verliert die Kinderfrau/TPP die PE, wenn sie nicht unterschreibt? -Verliert die Kinderfrau/TPP die PE, wenn sie unterschreibt aber innerhalb eines Jahres noch kein Schutzkonzept vorlegt?
  • Es gibt eine inhaltliche Vorgabe, das heißt, dass alle Punkte bearbeitet sein müssen. Irgendwie wurde das in der Auftaktveranstaltung meines Erachtens anders kommuniziert, oder habe ich da was falsch verstanden?

Stand: 16.12.2021

Für Sie zur Information veranstaltete der Tageselternverein Esslingen e. V. und das Kreisjugendamt – Fachberatung Kindertagesbetreuung eine digitale Informationsveranstaltung am 16.12.2021. Über den nachfolgenden Videolink können Sie sich den aufgezeichneten Infoabend anschauen: https://youtu.be/t8xuoYDKceA

Wir möchten Ihnen kurz einen schriftlichen Überblick über die gesetzliche Veränderung verschaffen:

1.) Vereinbarungen zum Schutzauftrag

In § 8a, Sozialgesetzbuch ist festgelegt worden, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Kindertagespflegepersonen Vereinbarungen zum
Schutzauftrag schließen muss.

… (5) In Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass diese bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind sind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.

Was bedeutet diese Vereinbarung für Sie als Tagespflegeperson? Welche Rechte, aber auch Pflichten ergeben sich daraus?

2.) Schutzkonzepte für die Kindertagespflege

Aus der Verpflichtung zur Vereinbarung mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe ergibt sich auch die Notwendigkeit zum Erstellen eines Kinderschutzkonzeptes für Ihre Kindertagespflegestelle.

Wie erstellen Sie ein solches Schutzkonzept? Was gehört in ein Schutzkonzept? An wen können Sie sich bei Fragen wenden?
Diese und alle weiteren Fragen, wurden an der Informationsveranstaltung am 16.12.2021 beantwortet. https://youtu.be/t8xuoYDKceA

Das Rahmenschutzkonzept für die Kindertagespflege steht für Sie zum Download bereit. Bitte klicken Sie hier.

              

Ihre direkte Ansprechpartnerin finden Sie hier:


 

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